Habe gerade eine interessante Entdeckung gemacht:
Als ich gerade mit wieder ein bisschen mit creaitor.ai „herumgespielt“ habe, kam in einem Textvorschlag der Begriff „Betriebsratsrecht“ vor.
Ich war ein bißchen irritiert und war mir tatsächlich nicht ganz sicher, ob es den Begriff so gibt.
Denn eins ist klar:
Es gibt zumindest kein festdefiniertes (bzw. anerkanntes) Rechtsgebiet, wie es z.B. das Arbeitsrecht, das Erbrecht oder so ist.
Aber warum sollte man nicht auch den Begrieff „Betriebsratsrecht“ benutzen, denn für Betriebsräte sind ja auch andere Rechtsgebiete aus dem Arbeitsrecht (und auch aus dem öffentlichen sowie zivilen Recht) relevant.
Ein Kunstbegriff also gewissermaßen, der aber eindeutig beschreibt, worum es geht, nämlich das „Recht der Betriebsräte“.
Ich hab also 1) direkt mal gegoogelt
https://www.bing.com/search?q=betriebsratsrecht
Tatsächlich kommt nicht ein einziger Treffer zum Begriff ‚Betriebsratsrecht‚, sondern nur „die üblichen Verdächtigen“ wie WAF, ifb, Kluge Seminare, Verdi usw.
2) Zwingt man Google hingegen dazu nur Suchergebnisse anzuzeigen, die den Begriff enthalten (ihr wisst vermutlich, dass man das mit Anführungszeichen macht) kommen höchstinteressante Ergebnisse.
https://www.google.de/search?q=%22betriebsratsrecht%22
Dabei erscheint doch tatsächlich auf Platz 1 ein Artikel der ‚Zeit‚ von 1946 mit dem Titel ‚Neues Betriebsratsrecht‘ in dem es heißt:
Der Kontrollrat hat als Gesetz Nr. 23 ein „Betriebsrätegesetz“ (BRG) erlassen, das mit seinen 13 Paragraphen jedoch nur als Rahmengesetz zu werten ist. Es ist anzunehmen, daß die Länderregierungen demnächst Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erlassen werden.
1946 war dieser Begriff also offensichtlich durchaus geläufig.
Auf Platz 2 kommt dann auch schon eine Kanzlei aus Frankfurt, die ‚Arbeitsrecht‘ und „Betriebsratsrecht“ anbieten.
Hier heißt es
Betriebsratsrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern.
Ihr versteht sicherlich mein Interesse an diesem Begriff.
3) Ich bin hab also direkt bei Checkdomain eine Abfrage gemacht (ist für mich eines der besten Suchtools für Domains)
Domainabfrage und preiswertes Sichern der Wunsch-Domain (checkdomain.de)
Und siehe da:
die de-Domain ist schon vergeben, aber so gut wie alles andere ist noch frei, selbst die .com
Und schaut mal hier, wohin man kommt, wenn man die de-Adresse aufruft:
Würde es sich bei dieser Seite nicht (nur) um eine Weiterleitung handeln, würde sie meiner Meinung nach auf Platz 1 ranken.
Ihr könnt euch also vorstellen, warum ich mir 5) die Domain holen werde
und 6) eine Landingpage darauf setzen will
um 7) mit dem Begriff ‚Betriebsratsrecht‘ auf Platz 1 bei Google zu kommen 😉

